Terms of service
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen
Luventas Medical OHG
Bettina & Thomas Früauff
Gewerbegebiet Limbach 11
96178 Pommersfelden
Deutschland
E-Mail: contact@pistor-service.com & info@luventasmedical.de
Telefon: +49 (0)9548 980 66 23
Handelsregister-Nr. : HRA13197
– nachfolgend „Anbieter“ genannt –
und seinen Kunden über die Erbringung von Wartungs-, Reinigungs-, Reparatur-, Prüf- und sonstigen Serviceleistungen bezüglich von Kunden eingesendeter medizinischer Injektionsgeräte des Herstellers PISTOR.
(2) Das Angebot richtet sich sowohl an Verbraucher als auch an Unternehmer, soweit sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung nichts anderes ergibt.
(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
(4) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Gegenstand des Vertrages
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der jeweils im Online-Shop beschriebenen Serviceleistung an dem vom Kunden eingesandten Gerät.
Hierzu können insbesondere gehören:
· Wartung,
· Reinigung,
· Inspektion und Funktionsprüfung,
· Fehlerdiagnose,
· Reparatur,
· Austausch von Bauteilen oder Verschleißteilen,
· technische Überprüfung,
· sonstige in der jeweiligen Produkt- bzw. Servicebeschreibung bezeichnete Leistungen.
Bei Medizinprodukten können die Leistungen insbesondere Maßnahmen der Instandhaltung im Sinne der jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften umfassen. Hierzu können insbesondere Wartungen, Inspektionen und Instandsetzungen zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit gehören.
Soweit gesetzliche Vorschriften, Herstellerangaben oder technische Vorgaben für die konkrete Instandhaltungsmaßnahme zu beachten sind, werden diese im Rahmen der jeweils beauftragten Leistung berücksichtigt.
(2) Welche konkrete Leistung geschuldet ist, ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Online-Shop und der vom Kunden gebuchten Serviceleistung.
(3) Der Anbieter schuldet grundsätzlich nur die ausdrücklich gebuchte Leistung. Eine darüberhinausgehende Reparatur, Aufrüstung, Reinigung oder sonstige Bearbeitung des Gerätes erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Eine im Online-Shop als „Reinigung“ bezeichnete Leistung stellt keine medizinische Sterilisation und keine validierte Aufbereitung eines Medizinproduktes dar, sofern dies nicht ausdrücklich als eigene Leistung beschrieben und beauftragt wurde.
Soweit eine Reinigung, Desinfektion oder sonstige hygienische Maßnahme nicht ausdrücklich als Bestandteil einer validierten Aufbereitung angeboten wird, darf aus der Durchführung der Leistung nicht auf einen bestimmten mikrobiologischen oder sterilen Zustand des Gerätes geschlossen werden.
(4) Bei Reparaturleistungen ist eine vorausgehende Fehlerdiagnose notwendig, die im Shop gebucht werden kann. Bevor Reparaturen durchgeführt werden, wird dem Kunden ein auf den Ergebnissen der Fehlerdiagnose basierender Kostenvoranschlag übermittelt.
Die Reparatur wird erst nach vollständiger Zahlung des Kostenvoranschlags und damit erteilter Freigabe des darin beschriebenen Reparaturumfangs durchgeführt.
Der Kostenvoranschlag bezieht sich auf den bei der Diagnose feststellbaren Reparaturumfang. Sollten sich während der Reparatur weitere, zuvor nicht erkennbare Mängel oder erforderliche Arbeiten ergeben, wird der Kunde hierüber informiert. Zusätzliche kostenpflichtige Arbeiten werden grundsätzlich erst nach entsprechender Freigabe durchgeführt, soweit nicht zwingende gesetzliche Pflichten oder sicherheitsbedingte Maßnahmen etwas anderes erfordern.
Sollten Fehler, Beschädigungen oder andere beeinträchtigende Faktoren, welche sich auf die Funktionsfähigkeit des Gerätes oder Sicherheit von Anwender bzw. Patient auswirken, während der Wartungsarbeiten unter dem gebuchten Punkt „Service & Reinigung“ festgestellt werden, so wird der Kunde hierüber informiert. Gleichzeitig wird ein entsprechender Kostenvoranschlag übermittelt. Erst wenn dieser bezahlt ist, werden die Reparaturen entsprechend des veranschlagten Umfangs durchgeführt.
Soweit aufgrund eines festgestellten sicherheitsrelevanten Zustands eine weitere Nutzung des Gerätes aus technischer oder sicherheitsrechtlicher Sicht nicht verantwortbar erscheint, kann der Anbieter die weitere Bearbeitung bis zur Klärung des Zustands aussetzen.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
(1) Die Darstellung der Serviceleistungen im Online-Shop stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die jeweils beschriebene Leistung dar, sofern in der jeweiligen Produktbeschreibung nichts anderes angegeben ist.
(2) Der Kunde kann die gewünschte Serviceleistung auswählen und in den Warenkorb legen.
Vor Abschluss der Bestellung werden dem Kunden die wesentlichen Bestelldaten, die gewählte Serviceleistung, der Preis sowie gegebenenfalls Versandkosten angezeigt.
Der Kunde kann seine Angaben vor Abgabe der Bestellung überprüfen und korrigieren.
(3) Durch Anklicken der entsprechend bezeichneten Bestellschaltfläche, insbesondere „zahlungspflichtig bestellen“, gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrages ab.
(4) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter die Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail annimmt oder mit der Durchführung der beauftragten Leistung beginnt.
(5) Die automatisierte Eingangsbestätigung einer Bestellung stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots dar, sofern sie ausdrücklich lediglich den Eingang der Bestellung bestätigt.
(6) Die Abwicklung der Bestellung und die Kommunikation im Zusammenhang mit dem Vertrag erfolgen grundsätzlich per E-Mail. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse korrekt ist und E-Mails des Anbieters empfangen werden können.
§ 4 Einsendung des Gerätes
(1) Nach erfolgreicher Buchung der Serviceleistung erhält der Kunde die für die Einsendung erforderlichen Versandinformationen bzw. – sofern angeboten – ein Versandlabel.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, das Gerät transportsicher zu verpacken.
Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass das Gerät so verpackt wird, dass es beim Transport nach den Umständen des Einzelfalls ausreichend gegen Beschädigungen geschützt ist.
(3) Der Kunde hat das Gerät grundsätzlich, ohne nicht benötigtes Zubehör einzusenden.
Zubehör, Datenträger, Taschen, Koffer, Kabel, Netzteile oder sonstige Gegenstände sind nur beizulegen, wenn diese für die gebuchte Leistung erforderlich sind oder der Anbieter dies ausdrücklich verlangt.
Bei Injektionsgeräten, insbesondere Mesoguns und Mesoinjektoren, dürfen Nadeln, Kanülen, Kartuschen, Medikamente, Arzneimittel, Flüssigkeiten, kosmetische oder sonstige Anwendungsstoffe sowie andere Verbrauchsmaterialien grundsätzlich nicht mitgesendet werden, sofern deren Einsendung nicht ausdrücklich für die gebuchte Serviceleistung verlangt wurde.
Der Kunde hat vor der Einsendung insbesondere sicherzustellen, dass sich keine verwendeten Nadeln, Kanülen, Restmengen von Flüssigkeiten oder sonstige potenziell gefährliche oder kontaminierte Verbrauchsmaterialien am oder im Gerät befinden.
(4) Sofern Zubehör eingesandt wird, das für die Durchführung der Leistung nicht erforderlich ist, übernimmt der Anbieter hierfür keine besondere Verwahrungspflicht über die gesetzlichen Pflichten hinaus.
(5) Der Kunde hat das Gerät vor dem Versand auf persönliche Gegenstände, Datenträger und sonstige nicht zum Gerät gehörende Gegenstände zu überprüfen und diese zu entfernen.
(6) Bei der Einsendung hat der Kunde, die vom Anbieter verlangten Angaben, insbesondere zur Identifikation des Gerätes und zur gebuchten Serviceleistung, vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde dazu, dass im Rahmen der Bestellbestätigung übermittelte Service- & Reparaturformular vollständig und nach bestem gewissen auszufüllen. Die darin enthaltenen Daten helfen dem Anbieter bei Zuordnung von Service und Gerät sowie der schnelleren Bearbeitung der gebuchten Leistung.
Der Kunde hat insbesondere anzugeben, ob das Gerät unmittelbar vor der Einsendung am Patienten eingesetzt wurde und ob ihm eine Kontamination mit Blut, Körperflüssigkeiten oder anderen potenziell infektiösen Stoffen bekannt ist.
§ 5 Eingangskontrolle und Zustand des Gerätes
(1) Nach Eingang des Gerätes führt der Anbieter eine Eingangskontrolle durch.
Hierbei können insbesondere der äußerlich erkennbare Zustand, Seriennummer, vorhandene Beschädigungen, Vollständigkeit und die Funktionsfähigkeit des Gerätes dokumentiert werden.
(2) Bereits vorhandene Beschädigungen, Verschmutzungen, Defekte oder sonstige Auffälligkeiten können durch Fotos, Prüfprotokolle oder andere geeignete Dokumentationsmittel festgehalten werden.
(3) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, vor Durchführung der gebuchten Leistung sämtliche möglichen Vorschäden sowie inneren Defekte festzustellen oder zu dokumentieren.
(4) Stellt sich nach Eingang des Gerätes heraus, dass die Durchführung der gebuchten Leistung aufgrund des Zustandes des Gerätes nicht oder nur mit erheblichem Mehraufwand möglich ist, wird der Anbieter den Kunden hierüber informieren.
(5) Soweit eine vorherige Zustimmung des Kunden erforderlich ist, wird die zusätzliche Leistung erst nach entsprechender Freigabe durchgeführt.
(5.1) Sollte die Zustimmung des Kunden für die weiterführende Bearbeitung des eingesendeten Gerätes erforderlich sein, jedoch nicht innerhalb von 14 Tagen erfolgen, behält sich der Anbieter das Recht vor, das Ausbleiben einer Antwort als Ablehnung des Angebotes zu werten und das Gerät ohne weitere Bearbeitung an den Kunden zurückzusenden.
Durch das Ausbleiben einer Antwort entsteht keine zusätzliche Zustimmung zu kostenpflichtigen Leistungen. Bereits aufgrund des bestehenden Auftrags angefallene oder gesetzlich geschuldete Kosten bleiben hiervon unberührt.
§ 6 Reparatur, Zusatzarbeiten und Ersatzteile
(1) Ist zur Durchführung der gebuchten Leistung der Austausch eines Bauteils oder die Verwendung eines Ersatzteils erforderlich, gilt die jeweilige Leistungsbeschreibung.
(2) Sind Ersatzteile oder zusätzliche Arbeiten erforderlich, die nicht von der gebuchten Leistung umfasst sind, wird der Anbieter den Kunden – soweit nach den Umständen möglich – vor Durchführung der zusätzlichen Arbeiten über die voraussichtlich entstehenden Kosten informieren und die Bearbeitung, erst nach Bestätigung bzw. Annahme eines Kostenvoranschlages, fortsetzen.
(3) Eine zusätzliche kostenpflichtige Leistung wird grundsätzlich erst nach Zustimmung des Kunden durchgeführt.
(4) Ist eine Kontaktaufnahme mit dem Kunden nicht möglich oder erteilt der Kunde keine Freigabe, kann der Anbieter die weitere Bearbeitung des Gerätes einstellen und das Gerät an den Kunden zurücksenden.
(5) Kann eine Reparatur aufgrund fehlender Ersatzteile, technischer Gegebenheiten, nicht mehr verfügbarer Komponenten oder aus sonstigen Gründen nicht durchgeführt werden, wird der Anbieter den Kunden hierüber informieren.
(6) Eine erfolgreiche Reparatur kann nicht garantiert werden, wenn die Ursache eines Defektes nicht eindeutig festgestellt werden kann oder die Reparatur aufgrund des technischen Zustandes des Gerätes nicht möglich oder nicht wirtschaftlich sinnvoll ist.
Soweit Ersatzteile oder technische Vorgaben des jeweiligen Herstellers für eine fachgerechte Instandhaltung erforderlich sind, kann die Verfügbarkeit geeigneter Ersatzteile oder Herstellerinformationen Voraussetzung für die Durchführung der Leistung sein.
§ 7 Nicht reparierbare Geräte
(1) Stellt sich heraus, dass das Gerät nicht reparierbar ist, kann der Anbieter die gebuchte Leistung – soweit technisch möglich und vom konkreten Auftrag umfasst – dennoch teilweise durchführen, insbesondere eine Diagnose oder Prüfung.
(2) Soweit eine gesonderte Diagnose- oder Prüfgebühr vereinbart wurde, bleibt diese auch dann geschuldet, wenn sich im Ergebnis herausstellt, dass eine Reparatur nicht möglich ist.
(3) Ist keine gesonderte Diagnosevergütung vereinbart und kann die gebuchte Leistung aufgrund des Zustands des Gerätes überhaupt nicht durchgeführt werden, wird der Anbieter den Kunden über das weitere Vorgehen informieren.
§ 8 Daten, Datensicherung und Zugangsdaten
(1) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, vor Einsendung des Gerätes sämtliche auf dem Gerät gespeicherten Daten zu sichern.
(2) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für den Verlust, die Beschädigung oder Veränderung von Daten, soweit der Anbieter den Datenverlust nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder zwingende gesetzliche Haftung besteht.
(3) Der Kunde sollte das Gerät vor Einsendung – soweit technisch möglich und für die Durchführung der Leistung nicht erforderlich – auf Werkseinstellungen zurücksetzen und persönliche Daten entfernen.
(4) Soweit für die Durchführung der gebuchten Leistung ein Passwort, PIN, Entsperrcode oder sonstiger Zugang erforderlich ist, muss der Kunde diesen dem Anbieter in der dafür vorgesehenen Weise zur Verfügung stellen.
(5) Der Kunde versichert, zur Bereitstellung entsprechender Zugangsdaten berechtigt zu sein.
(6) Der Anbieter verwendet Zugangsdaten ausschließlich, soweit dies zur Durchführung der beauftragten Leistung erforderlich ist.
(7) Soweit eine Reparatur ohne Zugang zum Gerät oder zu bestimmten Funktionen nicht möglich ist, kann der Anbieter die Leistung nicht oder nur eingeschränkt durchführen.
§ 9 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Online-Shop zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise.
(2) Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise gegenüber Verbrauchern inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Versandkosten werden im Bestellprozess gesondert ausgewiesen, soweit sie nicht bereits im Preis der Serviceleistung enthalten sind.
(4) Die jeweils verfügbaren Zahlungsmethoden werden im Online-Shop angezeigt.
(5) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Vergütung mit Vertragsschluss fällig. Für Leistungen, die erst nach einer Diagnose anhand eines gesonderten Kostenvoranschlags freigegeben werden, wird die Vergütung für den zusätzlichen Reparaturumfang mit Annahme des Kostenvoranschlags bzw. entsprechend der im Kostenvoranschlag angegebenen Zahlungsbedingung fällig.
(6) Kosten für zusätzlich beauftragte Leistungen oder Ersatzteile werden nur berechnet, soweit diese vom Kunden beauftragt oder nach den gesetzlichen Vorschriften geschuldet sind.
§ 10 Versand zum Anbieter und Rückversand
(1) Die Art des Hin- und Rückversands richtet sich nach der jeweiligen Servicebeschreibung bzw. den Angaben im Bestellprozess.
(2) Soweit der Anbieter dem Kunden ein Versandlabel zur Verfügung stellt, darf dieses ausschließlich für die dafür bestimmte Einsendung verwendet werden.
(3) Der Kunde hat das Gerät entsprechend den Versandvorgaben des Anbieters zu verpacken.
(4) Nach Abschluss der gebuchten Leistung wird das Gerät grundsätzlich an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift zurückgesandt.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, eine korrekte und zustellfähige Lieferanschrift anzugeben.
(6) Entstehen aufgrund einer vom Kunden falsch angegebenen oder nicht mehr aktuellen Lieferanschrift zusätzliche Versandkosten, können diese dem Kunden auferlegt werden, soweit der Kunde die fehlerhafte Angabe zu vertreten hat.
(7) Die gesetzlichen Regelungen zum Gefahrübergang bei Verbrauchern bleiben unberührt.
Für die Einsendung kontaminierter oder nicht ausreichend hygienisch sicherer Geräte gelten ergänzend die Regelungen des § 12
§ 11 Bearbeitungs- und Leistungszeiten
(1) Die voraussichtliche Bearbeitungszeit ergibt sich aus der jeweiligen Servicebeschreibung und sind in der jeweiligen Produktbeschreibung zu finden. Bei den dort angegebenen Zeiträumen handelt es sich um keinen garantierten Zeitraum, in dem die Leistung erbracht werden muss, sondern um einen zeitlichen Indikator der auf Erfahrungswerten beruht. Kommt es zu deutlichen Verzögerungen wird der Kunde darüber in Kenntnis gesetzt.
(2) Angegebene Bearbeitungszeiten beginnen grundsätzlich erst mit Eingang des Gerätes beim Anbieter und – soweit erforderlich – nach vollständiger Erteilung aller für die Durchführung notwendigen Informationen.
(3) Die Bearbeitungszeit kann sich verlängern, wenn:
· Ersatzteile nicht kurzfristig verfügbar sind,
· zusätzliche Arbeiten erforderlich werden,
· Rückfragen an den Kunden erforderlich sind,
· Auf Antwort des Kunden gewartet wird,
· das Gerät in einem erheblich abweichenden Zustand eingeht,
· die Reparatur technisch aufwendiger ist als ursprünglich erkennbar,
· oder Umstände eintreten, die der Anbieter nicht zu vertreten hat.
(4) Gesetzliche Rechte des Kunden bei Verzögerungen bleiben unberührt.
§ 12 Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet,
1. richtige und vollständige Angaben zu machen,
2. das Gerät transportsicher zu verpacken,
3. erforderliches Zubehör bzw. erforderliche Informationen bereitzustellen,
4. erforderliche Zugangsdaten zur Verfügung zu stellen, soweit diese für die Leistung notwendig sind,
5. vor Versand eine Datensicherung vorzunehmen,
6. das Gerät nur in einem Zustand einzusenden, der eine sichere Bearbeitung ermöglicht,
7. das Gerät in einem hygienisch sicheren, von sichtbarem Blut und sonstigen Körperflüssigkeiten freien und hinsichtlich eines möglichen Kontaminationsrisikos angemessen behandelten Zustand bereitzustellen,
8. den Anbieter über bekannte Fehlfunktionen, Vorschäden, besondere technische Eigenschaften oder sicherheitsrelevante Umstände zu informieren,
9. bei Medizinprodukten die dem Kunden bekannten Angaben des Herstellers zu Reinigung, Desinfektion, Lagerung, Transport und sonstigen sicherheitsrelevanten Anforderungen zu beachten,
10. keine Nadeln, Kanülen, Kartuschen, Medikamente, Arzneimittel, Flüssigkeiten oder sonstigen Verbrauchs- bzw. Anwendungsstoffe mitzuschicken, sofern deren Einsendung nicht ausdrücklich verlangt wurde.
Der Kunde haftet für Schäden, die durch vorsätzlich oder fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben verursacht werden, soweit gesetzlich zulässig.
Sollte das Gerät sichtliche äußere Verschmutzungen aufweisen, die leicht zu entfernen gewesen wären und ein Kontaminationsrisiko darstellen, behält der Anbieter sich das Recht vor die Kosten für die Eingangsreinigung des Gerätes nachträglich zu berechnen.
Ist eine sichere Bearbeitung wegen einer Kontamination, eines unbekannten Kontaminationsrisikos oder eines anderen hygienisch bedenklichen Zustands nicht möglich, kann der Anbieter die Bearbeitung nach § 13 ablehnen oder bis zur Klärung des Zustands aussetzen.
§ 13 Ausschluss bzw. Ablehnung der Bearbeitung
(1) Der Anbieter ist berechtigt, die Bearbeitung eines Gerätes abzulehnen, wenn die Bearbeitung aufgrund des Zustandes des Gerätes eine Gefahr für Personen, andere Geräte oder die Betriebssicherheit darstellen würde.
(2) Gleiches gilt, wenn die Durchführung der Leistung aus technischen, rechtlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen unzumutbar ist.
(3) Dies gilt insbesondere bei Geräten mit erheblichen Beschädigungen, Flüssigkeitsschäden, gefährlichen Verunreinigungen, manipulierten Bauteilen oder sonstigen Zuständen, die eine sichere Bearbeitung nicht gewährleisten.
Darunter fallen ebenfalls eine nicht offengelegter Kontamination mit Blut, Körperflüssigkeiten, infektiösen Stoffen oder sonstigen Stoffen, von denen ein Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko ausgehen kann.
Der Anbieter ist außerdem berechtigt, die Bearbeitung abzulehnen oder einzustellen, wenn für die konkrete Instandhaltungsmaßnahme erforderliche technische Unterlagen, Herstellerangaben, Ersatzteile oder sonstige Voraussetzungen nicht verfügbar sind oder die Durchführung dadurch nicht fachgerecht bzw. sicher möglich ist.
(4) Wird die Bearbeitung abgelehnt, wird der Anbieter den Kunden über das weitere Vorgehen informieren.
§ 14 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Der Anbieter haftet ferner unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(4) Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen.
(6) Für Schäden, die bereits vor Eingang des Gerätes beim Anbieter vorhanden waren, haftet der Anbieter nicht.
(7) Für Schäden am Gerät, die durch unsachgemäße Verpackung durch den Kunden oder durch den Transport zum Anbieter verursacht wurden, haftet der Anbieter nicht, soweit der Anbieter den Schaden nicht zu vertreten hat.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten insbesondere auch für Schäden, die im Zusammenhang mit der Wartung, Reinigung, Prüfung oder Reparatur eines Medizinproduktes entstehen.
Gesetzliche Haftungsregelungen, insbesondere zwingende Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bleiben unberührt.
§ 15 Haftung für Daten
(1) Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.
(2) Der Anbieter übernimmt keine Garantie dafür, dass Daten, Einstellungen, Programme oder sonstige gespeicherte Inhalte nach Durchführung der Wartungs- oder Reparaturarbeiten unverändert vorhanden sind.
(3) Dies gilt insbesondere bei Arbeiten, bei denen eine Neuinstallation, Zurücksetzung, Formatierung, Firmware-Aktualisierung oder ein Austausch von Speichermedien technisch erforderlich sein kann.
(4) Eine Haftung für Datenverlust richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Haftungsbestimmungen und den Haftungsregelungen dieser AGB.
§ 16 Abnahme und Rücksendung
(1) Nach Abschluss der Arbeiten wird das Gerät an den Kunden zurückgesandt.
(2) Der Kunde hat das Gerät nach Erhalt unverzüglich auf offensichtliche Transportschäden und erkennbare Beschädigungen zu überprüfen.
(3) Offensichtliche Transportschäden sollten dem Transportdienstleister und dem Anbieter möglichst unverzüglich mitgeteilt werden.
(4) Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden werden durch eine verspätete Anzeige nicht eingeschränkt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Soweit der Anbieter im Rahmen der beauftragten Leistung eine Funktions- oder Sicherheitsprüfung durchgeführt hat, wird der Kunde über deren Umfang informiert, soweit dies nach Art der Leistung vorgesehen ist.
Die Durchführung einer Funktionsprüfung bedeutet nicht, dass der Anbieter damit die Verantwortung des Betreibers für den rechtmäßigen und sicheren weiteren Betrieb des Medizinproduktes übernimmt, soweit eine solche Verantwortung gesetzlich dem Betreiber oder Benutzer zugewiesen ist.
§ 17 Mängelrechte bei Reparatur- und Serviceleistungen
(1) Für die vom Anbieter erbrachten Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
(2) Ist die erbrachte Leistung mangelhaft, kann der Kunde grundsätzlich Nacherfüllung verlangen. Die weiteren gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.
(3) Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei mangelhaften Werkleistungen richten sich insbesondere nach §§ 633 ff. BGB.
(4) Keine Mängelhaftung besteht für Schäden oder Fehlfunktionen, die nicht auf der vom Anbieter erbrachten Leistung beruhen, sondern insbesondere auf:
· bereits vorhandenen Vorschäden,
· normalem Verschleiß,
· unsachgemäßer Nutzung nach Abschluss der Arbeiten,
· Beschädigungen durch Dritte,
· äußeren Einwirkungen,
· Flüssigkeits- oder Sturzschäden nach Rückgabe,
· vom Kunden oder Dritten vorgenommenen Änderungen oder Reparaturen.
Die vorstehenden Ausschlüsse gelten nur, soweit der jeweilige Schaden oder die jeweilige Fehlfunktion nicht auf einer vom Anbieter zu vertretenden mangelhaften Leistung beruht.
(5) Eine vom Anbieter freiwillig eingeräumte Garantie ist von den gesetzlichen Mängelrechten zu unterscheiden und besteht nur, wenn sie ausdrücklich als Garantie bezeichnet und deren Bedingungen mitgeteilt wurden.
§ 18 Eigentum und Zurückbehaltungsrecht
(1) Das Eigentum am eingesandten Gerät verbleibt beim Kunden.
(2) Der Anbieter erwirbt durch die Bearbeitung des Gerätes kein Eigentum daran.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, das Gerät im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zurückzubehalten, soweit ihm fällige Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis zustehen.
(4) Ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht bleibt unberührt.
§ 19 Nicht abgeholte oder nicht zustellbare Geräte
(1) Kann das Gerät aufgrund vom Kunden zu vertretender Umstände nicht zugestellt werden oder wird es vom Kunden nicht angenommen, wird der Anbieter den Kunden kontaktieren und eine erneute Zustellung bzw. eine andere Rückgabemöglichkeit abstimmen.
(2) Entstehen durch eine vom Kunden zu vertretende erneute Zustellung zusätzliche Versand- oder Lagerkosten, können diese dem Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechnet werden.
(3) Weitergehende Rechte des Anbieters wegen einer schuldhaften Nichtabnahme oder Annahmeverweigerung bleiben unberührt.
§ 20 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
(2) Das Widerrufsrecht beträgt grundsätzlich 14 Tage. Bei Dienstleistungsverträgen beginnt die Widerrufsfrist grundsätzlich mit dem Vertragsschluss.
(3) Das Widerrufsrecht ist jedoch nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen bzw. erlischt insbesondere bei vollständiger Erbringung einer Dienstleistung, wenn der Verbraucher vor Beginn der Leistung ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert.
(4) Soweit die Voraussetzungen für einen vorzeitigen Beginn der Dienstleistung vorliegen, kann der Verbraucher bei einem Widerruf nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung verpflichtet sein.
(5) Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung des Anbieters.
§ 21 Besondere Zustimmung zum vorzeitigen Beginn der Reparatur
Soweit der Kunde Verbraucher ist, kann er im Bestellprozess ausdrücklich verlangen, dass der Anbieter bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der beauftragten Dienstleistung beginnt.
Der Kunde wird dabei gesondert darauf hingewiesen, dass er bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung sein Widerrufsrecht verlieren kann.
Die entsprechende Zustimmung und Kenntnisnahme werden im Bestellprozess dokumentiert.
§ 22 Vertragssprache und Speicherung des Vertragstextes
(1) Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Die wesentlichen Vertragsdaten werden dem Kunden im Rahmen des Bestellprozesses und der Bestellbestätigung in Textform zur Verfügung gestellt.
(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, die ihm zur Verfügung gestellten Vertragsunterlagen, Bestelldaten und AGB für seine Unterlagen zu speichern.
(4) Soweit gesetzlich erforderlich, werden Vertragsdaten entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert.
§ 23 Verbraucherstreitbeilegung
(1) Der Anbieter ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(2) Sofern eine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht, wird der Anbieter die hierfür zuständige Verbraucherschlichtungsstelle entsprechend den gesetzlichen Vorgaben benennen.
(3) Die frühere EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wird nicht mehr angegeben, da diese zum 20. Juli 2025 eingestellt wurde.
(4) Soweit der Anbieter eine Website unterhält oder AGB verwendet, sind die gesetzlichen Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz zu beachten.
§ 24 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(3) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
(4) Für Unternehmer gilt, soweit gesetzlich zulässig, als Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
(5) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
§ 25 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 09.09.2026
